Au-pair-Aufenthalte
Dieses Angebot ermöglicht Jugendlichen einen 6- oder 12monatigen Aufenthalt in einer Familie, in der sie die Kinder betreuen und einige Arbeiten im Haushalt verrichten (dessen Umfang von Land zu Land variiert).
Diese Aufenthalte, die nicht immer einfach sind, verlangen Motivation, Selbständigkeit und Mut, können aber auch eine wunderbare Erfahrung in menschlicher und kultureller Hinsicht sein.
Das Alter ist für diesen Aufenthaltstyp entscheidend und die Altersgrenzen können von Land zu Land verschieden sein.
Auf jeden Fall ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich, das Höchstalter liegt zwischen 25 und 35 Jahren (Australien).
Das gleiche gilt für die Arbeitszeit, die wöchentlich zwischen 20 Stunden (Halbtags-Au-pair) und 45 Stunden (USA) betragen kann. Für einige Länder ist auch ein dem Abitur entsprechender Schulabschluss notwendig.
Für die USA wird beim Auswahlverfahren ein Einzelgespräch in Englisch verlangt, da eine gute Beherrschung des Englischen Vorraussetzung ist.
Es ist hervorzuheben, dass die USA eine Besonderheit aufweisen: die Au-pair-Aufenthalte werden von der Regierung kontrolliert (USIA: United States Information Agency) und per Arbeitsvertrag vergeben, an den gewisse Anforderungen gebunden sind:
- die Verpflichtung, an der Universität Kurse zu belegen
- die Verpflichtung, ein Erste-Hilfe-Praktikum sowie eine Einführung in die Psychologie und die Kinderbetreuung abzulegen
Die von den jeweiligen Organisationen angebotenen Aufenthalte (die bei der USIA angemeldet sein müssen) verfolgen in den USA alle das gleiche Schema.
Die Unterschiede, die auf diesem Gebiet auftreten können, hängen von der Regelung des Aufnahmelandes ab und beziehen sich im allgemeinen auf das Taschengeld.
Der Treffpunkt des Auswahlgespräches oder auch die Betreuung vor Ort können je nach Organisation verschieden sein.
Manche Organisationen bieten einen Komplettservice, d.h. Hin- und Rückreise von dem jeweiligen Abfahrtsort im eigenen Land bis hin zum Zielort in den USA an.
Für einige Zielorte werden Sprachkurse ausdrücklich empfohlen und müssen vom Bewerber beglichen werden.
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